Falls Sie Ihren seinerzeit abgeschlossenen, noch laufenden oder bereits beendeten Versicherungsvertrag ebenfalls noch rückabwickeln können, führt dies zur Rückzahlung aller von Ihnen an die Versicherung geleisteten Zahlungen, zuzüglich der von der Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum aus Ihren Zahlungen gezogenen Nutzungen (Erträge), abzüglich des Entgelts für den relativ geringen Anteil der Zahlungen für den Versicherungsfall (Risikoanteil). Damit ist die Rückabwicklung deutlich lukrativer als der aktuell auszuzahlende oder seinerzeit ausgezahlte Rückkaufswert. Eine Verzinsung (Erträge der Versicherung) in Höhe von 3 % oder 4 % pro Jahr auf Ihren Investitionsanteil ist keine Seltenheit. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist noch nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit etwaige Fondsverluste angerechnet werden müssen. Bevor Sie etwaige Schritte unternehmen, sollten Sie Ihre wirtschaftlichen Chancen versicherungsmathematisch belastbar berechnen lassen.