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Wenn Sie den Rückabwicklungsmarkt der letzten Jahre in Deutschland betrachten, stellen Sie fest, dass zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem geltend gemachten Betrag in der Regel mehrere Parteien standen, die weitere Leistungen erbringen, sei es Kommunikation, Berechnungen, bestimmte einfache Rechtsdienstleistungen und/oder Forderungskauf in unterschiedlichen Varianten. Zumeist sollte der Versicherungsnehmer eine recht hohe Quote von der Differenz zwischen Rückkaufswert und (irgendwann) realisiertem Rückabwicklungswert als Vergütung zahlen. Hinzu kamen noch bestimmte weitere Kosten. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts stand dabei zumeist am Ende der Kette. Zigtausende von Versicherungsverträgen wurden auf diese Weise in den letzten Jahren in Bearbeitung genommen.

Unserer Ansicht nach lief dabei so manches schief. Einige Modelle halten wir für intransparent hinsichtlich ihrer Struktur und der Vergütung. Zwar ist dem Versicherungsnehmer an sich klar, welche Quote er bezahlen soll. Unklar ist aber gelegentlich, an welchem Betrag die Quote festgemacht wird bzw. wie belastbar die Prognose der von der jeweiligen Versicherung zu generierenden Zahlung ist. Auch blieb einigen Versicherungsnehmern verborgen, welche Personen genau an der Abwicklung beteiligt sind und von dem Betrag, den der Versicherungsnehmer letztlich zahlen soll, einen Anteil erhalten und wie hoch dieser Anteil eigentlich ist („Black box“). So manches Modell scheint uns vornehmlich deshalb konstruiert worden zu sein, damit an möglichst vielen Stellen Geld verdient werden kann und gleichzeitig verborgen bleibt, welche Person oder Stelle sich mit bestimmten Versicherungen anlegt. Doch welche Person oder Stelle ist wirklich nötig bei der Abwicklung? Welche Prüfungsgebühren sind gerechtfertigt und welche Prüfungsergebnisse sind auch in einem Gerichtsprozess belastbar? Welche materiell-rechtlichen Risiken bestehen eigentlich für den jeweiligen Versicherungsnehmer? Lohnt sich das gesamte Unterfangen für ihn über-haupt noch? Diese Fragen wurden unserer Ansicht nach im Markt regelmäßig unbefriedigend beantwortet.

Fraglich ist zudem bei einigen Anbietern der faktisch realisierte Erfolg in der Rückabwicklung. Es scheinen hunderte, wenn nicht tausende von Verträgen bzw. Ansprüchen in der Bearbeitung festzustecken. Dies kann viele Ursachen haben. Zum Beispiel berichten Versicherungsnehmer, dass bei ihnen gleich zu Beginn der positive Eindruck erweckt wurde, dass man beste-hende oder ehemalige Versicherungsverträge schon mit guten Erfolgsaussichten auf eine Rückabwicklung hin überprüfen lassen könne (zu positive Erwartungshaltung zu einem zu frühen Zeitpunkt). Zudem schildern Vertriebe, dass sich beim Abwicklungsdienstleister viele Anfragen mit unzureichenden Angaben und Dokumenten auftürmten, die zum Teil entweder sachlich noch nicht geprüft werden können („Garbage in, garbage out“) oder aber aufgrund der schieren Menge an Parallelfällen die operativen Ressourcen sprengen (Kapazitäten- und/oder organisatorisches Problem).

Ergebnis war nicht selten, dass Versicherungsnehmer zu lange auf Rückmeldungen oder Erledigungen war-ten mussten, während sie zum Teil bereits Vorschüsse geleistet haben und der Servicedienstleister oder rechtliche Berater schlecht erreichbar waren. Dies frustrierte alle Beteiligten. Die ersten Krisenfälle und Insolvenzen haben sich in diesem Marktsegment bereits ereignet. Alles in allem halten wir die bisherige Performance auf dem Rückabwicklungsmarkt für dürftig – und dies trotz durchaus spannender Möglichkeiten.