Sie haben im Zeitraum von Juli 1994 bis Ende 2007 eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und möch-ten überprüfen lassen, ob Sie von der Versicherungsgesellschaft erheblich höhere Zahlungen verlangen können als den Rückkaufswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsvertrag noch läuft oder ob Sie ihn bereits beendet und den Rückkaufswert realisiert haben.
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