von BEMK-Presse | Mittwoch, 14.04.2021 | Allgemein
Endlich sind wir nun soweit … unser erster Bericht geht Online und weitere werden folgen. Die Vorfreude steigt und es wird wirklich endlich Zeit, dass wir mit unserem Know-How an den Markt gehen und die Spreu vom Weizen trennen. Aber bitte von Beginn an: Wir sind ein...
von Webdienst | Montag, 02.12.2019 | Allgemein
Sie haben im Zeitraum von Juli 1994 bis Ende 2007 eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und möch-ten überprüfen lassen, ob Sie von der Versicherungsgesellschaft erheblich höhere Zahlungen verlangen können als den...
von Webdienst | Montag, 02.12.2019 | Allgemein
Bis Ende 2007 sah das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eine Belehrung über Ihr Widerspruchsrecht vor. Die Belehrung wurde in den meisten Fällen erst zusammen mit dem Versicherungsschein zugeschickt (sog. „Policenmodell“, siehe im mittlerweile aufgehobenen § 5a VVG in...
von Webdienst | Montag, 02.12.2019 | Allgemein
Falls Sie Ihren seinerzeit abgeschlossenen, noch laufenden oder bereits beendeten Versicherungsvertrag ebenfalls noch rückabwickeln können, führt dies zur Rückzahlung aller von Ihnen an die Versicherung geleisteten Zahlungen, zuzüglich der von der Versicherung über...
von Webdienst | Montag, 02.12.2019 | Allgemein
Wenn Sie den Rückabwicklungsmarkt der letzten Jahre in Deutschland betrachten, stellen Sie fest, dass zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem geltend gemachten Betrag in der Regel mehrere Parteien standen, die weitere Leistungen erbringen, sei es Kommunikation,...
von BEMK-Presse | Donnerstag, 01.08.2019 | Allgemein
Ihrer Interessen gegenüber der jeweiligen Versicherung beauftragen, ohne weitere Zwischenstellen. Sie erhalten 100 % der realisierten Beträge von uns ausgezahlt – und wir erhalten dafür die gesetzliche Anwaltsvergütung von Ihnen. In diesem Fall liefern Sie uns alle...
von BEMK-Presse | Donnerstag, 01.08.2019 | Allgemein
Um zu überprüfen, ob eine (ggf. nachträgliche) Rückabwicklung Ihrer Versicherung möglich ist, benötigen wir zunächst die folgenden Unterlagen: Antragsformular, Versicherungsschein (keine Nachträge), Policen-Begleitschreiben, Verbraucherinformationen und...
von BEMK-Presse | Donnerstag, 01.08.2019 | Allgemein
Wir heißen BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB und sind eine Rechtsan-waltskanzlei in Rechtsform der Partnerschaftsgesell-schaft mit beschränkter Berufshaftung. Wir sind auf das Kapitalmarktrecht und das Versicherungsrecht spezialisiert und...